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SAMW und swissethics veröffentlichen erste Vorlage eines Generalkonsents

Am 3. Juli 2017 haben die Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und die Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Ethikkommissionen (swissethics) eine erste Vorlage des Generalkonsents (GK) publiziert.

Das Humanforschungsgesetz (HFG) lässt unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Generalkonsent (GK) zu, mit dem Patientinnen und Patienten in die Weiterverwendungvon Daten und Proben für zukünftige, noch unbestimmte Forschungsprojekte grundsätzlich einwilligen können. Damit wird eine nachträgliche Einwilligung für jedes einzelne Forschungsprojekt hinfällig, was sowohl die Forschenden als auch die Spendenden entlastet.
 

Um die Spitäler bei der Erarbeitung und Einführung eines Generalkonsents zu entlasten und um in der Schweiz möglichst einheitliche Voraussetzungen zu schaffen haben die SAMW und swissethics mit einer Arbeitsgruppe eine Vorlage für einen Generalkonsent entwickelt. Diese erste Vorlage wurde im Austausch mit zahlreichen Stakeholdern erarbeitet.

Zusätzlich zur Vorlage GK Version 1/2017 wurde ein Factsheet veröffentlicht. Es enthält die wichtigsten Informationen zur Vorlage sowie Erläuterungen zu Geltungsbereich, Governance, Recht auf Information, Widerspruchsrecht etc.:
 
 

Um das Fernziel einer schweizweit einheitlichen Verwendung der GK Vorlage zu erreichen, wird die Arbeitsgruppe bei der Ausarbeitung der GK Version 2/2018 Rückmeldungen und Erfahrungen aus der Praxis, Ergebnisse aus der Auswertung des Forschungsprojektes zur Untersuchung der Weiterverwendung von Gesundheitsdaten und Proben sowie der Evaluation des Humanforschungsgesetzes, geleitet durch das Bundesamt für Gesundheit BAG, miteinbeziehen.

Die offiziele Medienmitteilung sowie weitere relevante Dokumente finden Sie hier:

http://www.samw.ch/de/Ethik/Forschungsethik/Vorlage-GK.html